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Newsletter vom 06.09.2010
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 29/10 vom 606.09.2010 - Verkehrsrecht
Inhalt HTML:
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Videoaufnahmen in Zusammenhang mit Verkehrsverstößen fortentwickelt. Der Videobeweis ist zulässig, wenn die Aufnahme erst bei Verdacht eines Verstoßes einsetzt, und das Persönlichkeitsrecht unbeteiligter Verkehrsteilnehmer nicht verletzt wird.
Im vergangenen Jahr hatte das BVerfG Grenzen gesetzt und den Videobeweis nicht zugelassen, da das Persönlichkeitsrecht Nichtbetroffeneer beeinträchtigt war.
BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 – 2 BvR 1447/10 –
Zur Pressemitteilung des BVerfG
Zum Beschluß vom 11.08.2009 im Wortlaut

Inhalt TEXT:
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Videoaufnahmen in Zusammenhang mit Verkehrsverstößen fortentwickelt. Der Videobeweis ist zulässig, wenn die Aufnahme erst bei Verdacht eines Verstoßes einsetzt, und das Persönlichkeitsrecht unbeteiligter Verkehrsteilnehmer nicht verletzt wird.Im vergangenen Jahr hatte das BVerfG Grenzen gesetzt und den Videobeweis nicht zugelassen, da das Persönlichkeitsrecht Nichtbetroffeneer beeinträchtigt war.BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 – 2 BvR 1447/10 –
Zur Pressemitteilung des BVerfGZum Beschluß im WortlautZum Beschluß vom 11.08.2009 im WortlautMehr zum Verkehrsrecht