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Newsletter vom 26.08.2010
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 28/10 vom 26.08.2010 - Verkehrsrecht
Inhalt HTML:
Wird jemand bei einem Verkehrsunfall verletzt, entstehen häufig Schadensersatzansprüche. Der Schaden erschöpft sich aber regelmäßig nicht in einem Schmerzensgeld. Bei verletzungsbedingten Problemen im Haushalt z.B. besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe, und: dieser Anspruch in Geld besteht auch dann, wenn die Haushaltshilfe tatsächlich nicht in Anspruch genommen wird.
Diese ständige Rechtsprechung bestätigte das Landgericht Bonn:
"Steht fest, dass der bei einem Unfall Verletzte für eine gewisse
Dauer Hilfe im Haushalt benötigt hätte und hat er eine solche Hilfe
nicht in Anspruch genommen, so wird eine abstrakte Berechnung nach
der Nettolohnmethode vorgenommen. Eine geeignete Schätzungsgrundla-
ge stellt die Tabelle Schulz-Borck/Hoffmann dar."
LG Bonn, Urteil vom 02.03.2010 - 15 O 207/09
Quelle: ADAC
Inhalt TEXT:
Wird jemand bei einem Verkehrsunfall verletzt, entstehen häufig Schadensersatzansprüche. Der Schaden erschöpft sich aber regelmäßig nicht in einem Schmerzensgeld. Bei verletzungsbedingten Problemen im Haushalt z.B. besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe, und: dieser Anspruch in Geld besteht auch dann, wenn die Haushaltshilfe tatsächlich nicht in Anspruch genommen wird. Diese ständige Rechtsprechung bestätigte das Landgericht Bonn:"Steht fest, dass der bei einem Unfall Verletzte für eine gewisse
Dauer Hilfe im Haushalt benötigt hätte und hat er eine solche Hilfe
nicht in Anspruch genommen, so wird eine abstrakte Berechnung nach
der Nettolohnmethode vorgenommen. Eine geeignete Schätzungsgrundla-
ge stellt die Tabelle Schulz-Borck/Hoffmann dar."LG Bonn, Urteil vom 02.03.2010 - 15 O 207/09Quelle: ADAC