News - Newsletter
Newsletter vom 03.08.2010
Sprache: Deutsch
Kategorie: Familienrecht |
Betreff: Newsletter Nr. 26/10 vom 03.08.2010 - Familienrecht
Inhalt HTML:
Ein nicht verheirateter Vater darf nicht generell von der elterlichen Sorge ausgeschlossen werden. Oberstes Gebot ist das Kindeswohl, das sich auch als Recht auf beide Eltern darstellen kann. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte folgend, die geltende Regelung für verfassungswidrig.
Budesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BVR 420/09 -
Zur heutigen Pressemeldung des BVerfG
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Ein nicht verheirateter Vater darf nicht generell von der elterlichen Sorge ausgeschlossen werden. Oberstes Gebot ist das Kindeswohl, das sich auch als Recht auf beide Eltern darstellen kann. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte folgend, die geltende Regelung für verfassungswidrig.Budesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BVR 420/09 -Zur heutigen Pressemeldung des BVerfGZum Beschluß im Wortlaut