07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 29.06.2010


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 22/10 vom 29.06.2010 - Familienrecht

Inhalt HTML:

Sorglose Nutzer sozialer Netzwerke wie Facebook o.ä. sollten aufpassen: Behauptungen vor Gericht in Sorgerechtssstreitigkeiten können unschwer widerlegt werden, wenn sich aus der - öffentlich zugänglichen - Nutzung des Account etwas anderes ergibt. Dies gibt nicht nur für verfängliche Fotos (z.B. beim Rauchen von Marihuana), sondern etwa auch bei der Frage, wieviel Zeit zur Kinderbetreuung aufgewandt wird, wenn gleichzeitig der FarmVille-Bauernhof gepflegt wurde.

Weitere Beispiele finden Sie hier.

Quelle: SPIEGEL online



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Sorglose Nutzer sozialer Netzwerke wie Facebook o.ä. sollten aufpassen: Behauptungen vor Gericht in Sorgerechtssstreitigkeiten können unschwer widerlegt werden, wenn sich aus der - öffentlich zugänglichen - Nutzung des Account etwas anderes ergibt. Dies gibt nicht nur für verfängliche Fotos (z.B. beim Rauchen von Marihuana), sondern etwa auch bei der Frage, wieviel Zeit zur Kinderbetreuung aufgewandt wird, wenn gleichzeitig der FarmVille-Bauernhof gepflegt wurde.Weitere Beispiele finden Sie hier.Quelle: SPIEGEL online
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