07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 25.06.2010


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 21/10 vom 25.06.2010 - Patientenverfügung

Inhalt HTML:

Ein Abbruch lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen eines sterbenden Patienten ist nicht strafbar, wenn er von dem zuvor erklärten Patientenwillen gedeckt ist. In einem Grundsatzurteil sprach der Bundesgerichtshof soeben den Angeklagten frei.

BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 – 2 StR 454/09

Zur Pressemitteilung des BGH

Mehr zum Thema Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie hier



Inhalt TEXT:
Ein Abbruch lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen eines sterbenden Patienten ist nicht strafbar, wenn er von dem zuvor erklärten Patientenwillen gedeckt ist. In einem Grundsatzurteil sprach der Bundesgerichtshof soeben den Angeklagten frei.BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 – 2 StR 454/09Zur Pressemitteilung des BGHMehr zum Thema Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie hier
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