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Newsletter vom 25.06.2010
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 21/10 vom 25.06.2010 - Patientenverfügung
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Ein Abbruch lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen eines sterbenden Patienten ist nicht strafbar, wenn er von dem zuvor erklärten Patientenwillen gedeckt ist. In einem Grundsatzurteil sprach der Bundesgerichtshof soeben den Angeklagten frei.
BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 – 2 StR 454/09
Mehr zum Thema Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie hier
Inhalt TEXT:
Ein Abbruch lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen eines sterbenden Patienten ist nicht strafbar, wenn er von dem zuvor erklärten Patientenwillen gedeckt ist. In einem Grundsatzurteil sprach der Bundesgerichtshof soeben den Angeklagten frei.BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 – 2 StR 454/09Zur Pressemitteilung des BGHMehr zum Thema Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie hier