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Newsletter vom 10.06.2010
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 19/10 vom 10.06.2010 - Arbeitsrecht
Inhalt HTML:
Soeben hat das Bundesarbeitsgericht im Fall "Emmely" die Entscheidung der Vorinstanzen aufgehoben und die Kündigung für rechtswidrig erklärt. Es ging um den Fall einer Supermarkt-Kassiererin, die zwei Pfandbons über 1,30 EUR nicht abgegeben, sondern für sich verwendet hatte.
Das Bundesarbeitsgericht weicht damit seine bisherige Rechtsprechung zu fristlosen Kündigungen bei Delikten, die sich im Vertrauensbereich gegen den Arbeitgeber richten, für Bagatellsachen auf. Es sei gemäß § 626 BGB eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen.
Das Urteil dürfte grundsätzliche Bedeutung erlangen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -
Inhalt TEXT:
Soeben hat das Bundesarbeitsgericht im Fall "Emmely" die Entscheidung der Vorinstanzen aufgehoben und die Kündigung für rechtswidrig erklärt. Es ging um den Fall einer Supermarkt-Kassiererin, die zwei Pfandbons über 1,30 EUR nicht abgegeben, sondern für sich verwendet hatte.Das Bundesarbeitsgericht weicht damit seine bisherige Rechtsprechung zu fristlosen Kündigungen bei Delikten, die sich im Vertrauensbereich gegen den Arbeitgeber richten, für Bagatellsachen auf. Es sei gemäß § 626 BGB eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen.Das Urteil dürfte grundsätzliche Bedeutung erlangen.Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -Zur Pressemitteilung des BAG