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Newsletter vom 12.05.2010
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 17/10 vom 12.05.2010 - Internetrecht
Inhalt HTML:
Wer ein W-LAN (ein drahtloses Netzwerk, z.B. einen W-LAN-Router) betreibt, muß es mit einem Passwort absichern. Der Verbraucher haftet zwar nicht auf Schadensersatz, aber auf Unterlassung.
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08
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Wer ein W-LAN (ein drahtloses Netzwerk, z.B. einen W-LAN-Router) betreibt, muß es mit einem Passwort absichern. Der Verbraucher haftet zwar nicht auf Schadensersatz, aber auf Unterlassung.BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08Zur Pressemitteilung des BGHVerbrauchertipps auf SPIEGEL online