07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 12.05.2010


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 17/10 vom 12.05.2010 - Internetrecht

Inhalt HTML:

Wer ein W-LAN (ein drahtloses Netzwerk, z.B. einen W-LAN-Router) betreibt, muß es mit einem Passwort absichern. Der Verbraucher haftet zwar nicht auf Schadensersatz, aber auf Unterlassung.

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08

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Wer ein W-LAN (ein drahtloses Netzwerk, z.B. einen W-LAN-Router) betreibt, muß es mit einem Passwort absichern. Der Verbraucher haftet zwar nicht auf Schadensersatz, aber auf Unterlassung.BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08Zur Pressemitteilung des BGHVerbrauchertipps auf SPIEGEL online
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