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Newsletter vom 06.04.2010
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 13/10 vom 06.04.2010 - Internetkauf
Inhalt HTML:
Ein gewerblicher Verkäufer handelt unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet. Ein solcher Ausschluß ist gegenüber gewerblichen Käufern zulässig, gegenüber Verbrauchern unzulässig, §§ 474, 475 BGB.
Der Verkäufer muß beim Angebot klarstellen, daß der Gewährleistungsausschluß nur gegenüber gewerblichen Kunden gilt.
BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 34/08
Inhalt TEXT:
Ein gewerblicher Verkäufer handelt unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet. Ein solcher Ausschluß ist gegenüber gewerblichen Käufern zulässig, gegenüber Verbrauchern unzulässig, §§ 474, 475 BGB. Der Verkäufer muß beim Angebot klarstellen, daß der Gewährleistungsausschluß nur gegenüber gewerblichen Kunden gilt.BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 34/08Zur Pressemitteilung des BGH