News - Newsletter
Newsletter vom 09.02.2010
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 6/10 vom 09.02.2010 - Sozialrecht
Inhalt HTML:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem wegweisenden Urteil die Berechnung des ALG II - Regelsatzes ("Hartz IV") für verfassungswidrig erklärt. Zwar sei grundsätzlich die Schaffung von Regelsätzen erlaubt; auch bleibt offen, ob am Ende eine Erhöhung erfolgt. Jedoch müsse die Berechnung in einem transparenten Verfahren erfolgen und dürfe nicht "ins Blaue hinein" geschätzt werden.
Bis zum 01.01.2011 muß der Gesetzgeber nachbessern. Ab sofort dürfen Leistungsbezieher gesonderte Leistungen beantragen.
Zum Bericht auf SPIEGEL online
( Der Server des BVerfG steht wegen Überlastung zur Zeit nicht zur Verfügung)
Inhalt TEXT:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem wegweisenden Urteil die Berechnung des ALG II - Regelsatzes ("Hartz IV") für verfassungswidrig erklärt. Zwar sei grundsätzlich die Schaffung von Regelsätzen erlaubt; auch bleibt offen, ob am Ende eine Erhöhung erfolgt. Jedoch müsse die Berechnung in einem transparenten Verfahren erfolgen und dürfe nicht "ins Blaue hinein" geschätzt werden.Bis zum 01.01.2011 muß der Gesetzgeber nachbessern. Ab sofort dürfen Leistungsbezieher gesonderte Leistungen beantragen.Zum Bericht auf SPIEGEL online( Der Server des BVerfG steht wegen Überlastung zur Zeit nicht zur Verfügung)