News - Newsletter
Newsletter vom 04.02.2010
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 5/10 vom 03.02.2010 - Verwaltungsrecht
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Die Stadt Köln hatte für die Karnevalstage ein allgemeines Verbot verfügt, Glasbehälter mitzuführen. Das Verbot richtete sich nicht nur gegen den örtlichen Handel, sondern gegen jedermann.
Das Verwaltungsgericht hat heute die sofortige Vollziehung der Verfügung aufgehoben. Das Verbot träfe aber auch eine Vielzahl von Personen, die sich ordnungsgemäß verhielten und deswegen im Rechtssinne „Nichtstörer“ seien.
VG Köln, Beschluß vom 03.02.2010 - 20 L 88/10
Zur Pressemitteilung auf justiz-nrw.de
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Die Stadt Köln hatte für die Karnevalstage ein allgemeines Verbot verfügt, Glasbehälter mitzuführen. Das Verbot richtete sich nicht nur gegen den örtlichen Handel, sondern gegen jedermann.Das Verwaltungsgericht hat heute die sofortige Vollziehung der Verfügung aufgehoben. Das Verbot träfe aber auch eine Vielzahl von Personen, die sich ordnungsgemäß verhielten und deswegen im Rechtssinne „Nichtstörer“ seien.VG Köln, Beschluß vom 03.02.2010 - 20 L 88/10Zur Pressemitteilung auf justiz-nrw.de