07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 04.02.2010


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 5/10 vom 03.02.2010 - Verwaltungsrecht

Inhalt HTML:

Die Stadt Köln hatte für die Karnevalstage ein allgemeines Verbot verfügt, Glasbehälter mitzuführen. Das Verbot richtete sich nicht nur gegen den örtlichen Handel, sondern gegen jedermann.

Das Verwaltungsgericht hat heute die sofortige Vollziehung der Verfügung aufgehoben. Das Verbot träfe aber auch eine Vielzahl von Personen, die sich ordnungsgemäß verhielten und deswegen im Rechtssinne „Nichtstörer“ seien.

VG Köln, Beschluß vom 03.02.2010 - 20 L 88/10

Zur Pressemitteilung auf justiz-nrw.de



Inhalt TEXT:
Die Stadt Köln hatte für die Karnevalstage ein allgemeines Verbot verfügt, Glasbehälter mitzuführen. Das Verbot richtete sich nicht nur gegen den örtlichen Handel, sondern gegen jedermann.Das Verwaltungsgericht hat heute die sofortige Vollziehung der Verfügung aufgehoben. Das Verbot träfe aber auch eine Vielzahl von Personen, die sich ordnungsgemäß verhielten und deswegen im Rechtssinne „Nichtstörer“ seien.VG Köln, Beschluß vom 03.02.2010 - 20 L 88/10Zur Pressemitteilung auf justiz-nrw.de
Diese Seite: Nach oben | Drucken | Per Email versenden