07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 01.02.2010


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 4/10 vom 01.02.2010 - Arbeitsrecht

Inhalt HTML:

Unzureichende Kenntnisse der deutschen Schriftsprache können eine Kündigung rechtfertigen.

Ein Arbeitgeber hatte schriftliche Arbeitsanweisungen eingeführt, so daß der Arbeitnehmer, der der deutschen Schriftsprache nicht ausreichend mächtig war, seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen konnte. Die Kündigung war gerechtfertigt, allerdings erst, nachdem der Arbeitgeber ausreichend Gelegenheit zum Erlernen der Sprache gegeben hatte.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 764/08 -

Zur Pressemitteilung des BAG



Inhalt TEXT:
Unzureichende Kenntnisse der deutschen Schriftsprache können eine Kündigung rechtfertigen. Ein Arbeitgeber hatte schriftliche Arbeitsanweisungen eingeführt, so daß der Arbeitnehmer, der der deutschen Schriftsprache nicht ausreichend mächtig war, seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen konnte. Die Kündigung war gerechtfertigt, allerdings erst, nachdem der Arbeitgeber ausreichend Gelegenheit zum Erlernen der Sprache gegeben hatte.Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 764/08 -

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