07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 04.01.2010


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Nesletter Nr. 1/10 vom 04.01.2010 - Arbeitsrecht

Inhalt HTML:

Das Bundesarbeitsministerium teilt die wesentlichen Änderungen im Arbeits- undSozialrecht 2010 mit:

- Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld auf 18 Monate

- Neue pauschalierte Nettoentgelte für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes

- Insolvenzgeldumlage 0,41 %

- Gendiagnostik am Arbeitsplatz verboten

- Beitragssatz in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung 19,9 % bzw in der Knappschaft 26,4%

- Abgabesatz der Künstlersozialabgabe von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.

- Ergänzung von Melde- und Beitragsnachweisen der Künstlersozialkasse an die Krankenkasse der Versicherten

- neue Sozialversicherungsrechengrößen

- Entgeltbescheinigungsrichtlinie tritt in Kraft

- Elektronisches Entgeltnachweisverfahren (ELENA) startet

- Änderung des Meldeverfahrens bei Anschriftenänderung

- Gleitzonenfaktor F = 0,7585

- Anpassung des Vermögensrechts der Unfallversicherung

- Meldung der Arbeitsstunden an die Unfallversicherungsträger ab 1. Januar 2010 zwingend

Die vollständige Meldung des Bundesministeriums finden Sie hier.



Inhalt TEXT:
Das Bundesarbeitsministerium teilt die wesentlichen Änderungen im Arbeits- undSozialrecht 2010 mit:- Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld auf 18 Monate- Neue pauschalierte Nettoentgelte für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes- Insolvenzgeldumlage 0,41 %- Gendiagnostik am Arbeitsplatz verboten- Beitragssatz in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung 19,9 % bzw in der Knappschaft 26,4%- Abgabesatz der Künstlersozialabgabe von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.- Ergänzung von Melde- und Beitragsnachweisen der Künstlersozialkasse an die Krankenkasse der Versicherten- neue Sozialversicherungsrechengrößen- Entgeltbescheinigungsrichtlinie tritt in Kraft- Elektronisches Entgeltnachweisverfahren (ELENA) startet- Änderung des Meldeverfahrens bei Anschriftenänderung- Gleitzonenfaktor F = 0,7585- Anpassung des Vermögensrechts der Unfallversicherung- Meldung der Arbeitsstunden an die Unfallversicherungsträger ab 1. Januar 2010 zwingendDie vollständige Meldung des Bundesministeriums finden Sie hier.
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