07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 03.12.2009


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 69/09 vom 03.12.2009 - Familienrecht

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat soeben in einer Grundsatzentscheidung die Rechte lediger Väter in Deutschlaand erheblich gestärkt. Die Bevorzugung von Müttern bei unverheirateten Paaren verstoße u.a. gegen das Diskriminierungsverbot. Geklagt hatte ein lediger Vater aus Köln.

Der deutsche Gesetzgeber ist nun aufgerufen, die heutige Entscheidung in deutsches Recht umzusetzen.

Zum Bericht auf SPIEGEL Online



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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat soeben in einer Grundsatzentscheidung die Rechte lediger Väter in Deutschlaand erheblich gestärkt. Die Bevorzugung von Müttern bei unverheirateten Paaren verstoße u.a. gegen das Diskriminierungsverbot. Geklagt hatte ein lediger Vater aus Köln.Der deutsche Gesetzgeber ist nun aufgerufen, die heutige Entscheidung in deutsches Recht umzusetzen.Zum Bericht auf SPIEGEL Online
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