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Newsletter vom 30.11.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 68/09 vom 30.11.2009 - Kaufrecht
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Ein sittenwidriger Vertrag ist nichtig, jedoch kann das bereits Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn die Sittenwidrigkeit bekannt war, § 817 BGB.
Auch bei einem sittenwidrigen Vertrag hat ein Verbraucher aber ein Widerrufsrecht, z.B. wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt (hier: Kauf eines Radarwarngerätes via Internet).
BGH, Urteil vom 25. November 2009 - VIII ZR 318/08
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Ein sittenwidriger Vertrag ist nichtig, jedoch kann das bereits Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn die Sittenwidrigkeit bekannt war, § 817 BGB.Auch bei einem sittenwidrigen Vertrag hat ein Verbraucher aber ein Widerrufsrecht, z.B. wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt (hier: Kauf eines Radarwarngerätes via Internet). BGH, Urteil vom 25. November 2009 - VIII ZR 318/08 Zur Pressemitteilung des BGH