07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 30.11.2009


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 68/09 vom 30.11.2009 - Kaufrecht

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Ein sittenwidriger Vertrag ist nichtig, jedoch kann das bereits Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn die Sittenwidrigkeit bekannt war, § 817 BGB.

Auch bei einem sittenwidrigen Vertrag hat ein Verbraucher aber ein Widerrufsrecht, z.B. wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt (hier: Kauf eines Radarwarngerätes via Internet).

BGH, Urteil vom 25. November 2009 - VIII ZR 318/08

Zur Pressemitteilung des BGH



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Ein sittenwidriger Vertrag ist nichtig, jedoch kann das bereits Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn die Sittenwidrigkeit bekannt war, § 817 BGB.Auch bei einem sittenwidrigen Vertrag hat ein Verbraucher aber ein Widerrufsrecht, z.B. wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt (hier: Kauf eines Radarwarngerätes via Internet). BGH, Urteil vom 25. November 2009 - VIII ZR 318/08 Zur Pressemitteilung des BGH
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