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Newsletter vom 25.11.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 67/09 vom 25.11.2009 - Familienrecht
Inhalt HTML:
Ein geschiedener Ehemann kann die Herabsetzung des von ihm an die geschiedene Ehefrau zu zahlenden Unterhalts verlangen, wenn er erneut heiratet und auch der zweiten Ehefrau gegenüber unterhaltspflichtig ist. Entgegen der früheren Rechtslage (sog. Stichtagsregelung) sind die Pflichten gleichrangig.
Diese Rechtsprechung aus 2008 hat der Bundesgerichtshof erneut bekräftigt und konkretisiert.
BGH, Urteil vom 18. November 2009 – XII ZR 65/09
Inhalt TEXT:
Ein geschiedener Ehemann kann die Herabsetzung des von ihm an die geschiedene Ehefrau zu zahlenden Unterhalts verlangen, wenn er erneut heiratet und auch der zweiten Ehefrau gegenüber unterhaltspflichtig ist. Entgegen der früheren Rechtslage (sog. Stichtagsregelung) sind die Pflichten gleichrangig.Diese Rechtsprechung aus 2008 hat der Bundesgerichtshof erneut bekräftigt und konkretisiert.BGH, Urteil vom 18. November 2009 – XII ZR 65/09 Zur Pressemeldung des BGH