07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 17.11.2009


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 65/09 vom 17.11.2009 - Sozialrecht

Inhalt HTML:

Der Grundsicherungsträger ist verpflichtet, zeitgleich mit der Entscheidung über den vollständigen Wegfall von laufenden ALG-II-Leistungen ("Hartz IV") auch darüber zu entscheiden, ob er stattdessen dem Bezieher Sachleistungen oder geldwerte Leistungen, zum Beispiel Lebensmittelgutscheine, zur Verfügung stellt.

Geklagt hatte ein unter Betreuung stehender unter 25-jähriger Leistungsempfänger aus Mönchengladbach, der ein wenige Monate altes Baby zu versorgen hat.

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2009, Az.: L 7 B 211/09 AS ER

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Der Grundsicherungsträger ist verpflichtet, zeitgleich mit der Entscheidung über den vollständigen Wegfall von laufenden ALG-II-Leistungen ("Hartz IV") auch darüber zu entscheiden, ob er stattdessen dem Bezieher Sachleistungen oder geldwerte Leistungen, zum Beispiel Lebensmittelgutscheine, zur Verfügung stellt.Geklagt hatte ein unter Betreuung stehender unter 25-jähriger Leistungsempfänger aus Mönchengladbach, der ein wenige Monate altes Baby zu versorgen hat.LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2009, Az.: L 7 B 211/09 AS ERZum Artikel auf beck.de
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