07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 11.11.2009


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 64/09 vom 11.11.2009 - Verkehrsrecht

Inhalt HTML:

Autofahren mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille ist nicht nur Ordnungswidrigkeit, sondern Straftat, § 316 StGB. Die Abgrenzung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Trunkenheitsfahrt kann wichtig sein, z.B. aus Versicherungsgründen.

Die Höhe der BAK allein läßt aber noch nicht den Schluß auf Vorsatz zu, wie das OLG Brandenburg entschied.

OLG BRANDENBURG vom 10.06.2009, 2 SS 17/09
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2009 - 2 Ss 17/09

Quelle: ADAC

Mehr zum Verkehrsrecht (z.B. Bußgeldkatalog, Verhalten am Unfallort, Unfallberichte in verschiedenen Sprachen etc.) finden Sie hier



Inhalt TEXT:
Autofahren mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille ist nicht nur Ordnungswidrigkeit, sondern Straftat, § 316 StGB. Die Abgrenzung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Trunkenheitsfahrt kann wichtig sein, z.B. aus Versicherungsgründen.Die Höhe der BAK allein läßt aber noch nicht den Schluß auf Vorsatz zu, wie das OLG Brandenburg entschied.OLG BRANDENBURG vom 10.06.2009, 2 SS 17/09OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2009 - 2 Ss 17/09Quelle: ADACMehr zum Verkehrsrecht (z.B. Bußgeldkatalog, Verhalten am Unfallort, Unfallberichte in verschiedenen Sprachen etc.) finden Sie hier
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