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Newsletter vom 09.11.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr 63/09 vom 09.11.2009 - Mietrecht
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Unregelmäßige Mietzahlungen können Grund für eine fristlose Kündigung sein. Allerdings ist auch im Rahmen von § 543 BGB auf die Gesamtumstände abzustellen. Übernimmt das Sozialamt die Mietzahlungen und zahlt trotz Abmahnungen unpünktlich, ist dies allein kein Kündigungsgrund.
BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09
Inhalt TEXT:
Unregelmäßige Mietzahlungen können Grund für eine fristlose Kündigung sein. Allerdings ist auch im Rahmen von § 543 BGB auf die Gesamtumstände abzustellen. Übernimmt das Sozialamt die Mietzahlungen und zahlt trotz Abmahnungen unpünktlich, ist dies allein kein Kündigungsgrund.BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09Zur Pressemitteilung des BGH