07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 09.11.2009


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr 63/09 vom 09.11.2009 - Mietrecht

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Unregelmäßige Mietzahlungen können Grund für eine fristlose Kündigung sein. Allerdings ist auch im Rahmen von § 543 BGB auf die Gesamtumstände abzustellen. Übernimmt das Sozialamt die Mietzahlungen und zahlt trotz Abmahnungen unpünktlich, ist dies allein kein Kündigungsgrund.

BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09

Zur Pressemitteilung des BGH



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Unregelmäßige Mietzahlungen können Grund für eine fristlose Kündigung sein. Allerdings ist auch im Rahmen von § 543 BGB auf die Gesamtumstände abzustellen. Übernimmt das Sozialamt die Mietzahlungen und zahlt trotz Abmahnungen unpünktlich, ist dies allein kein Kündigungsgrund.BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09Zur Pressemitteilung des BGH
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