07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 29.10.2009


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 62/09 vom 29.10.2009 - Arbeitsrecht

Inhalt HTML:

Kommt es nach der faktischen Einstellung eines Betriebs und vor Ablauf der Kündigungsfristen zu einem Betriebsübergang, tritt der Betriebserwerber gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den noch bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Dies gilt auch bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz.

BAG, Urteil vom 22.10.2009 - VIII AZR 766/08

Zur Pressemitteilung des BAG



Inhalt TEXT:
Kommt es nach der faktischen Einstellung eines Betriebs und vor Ablauf der Kündigungsfristen zu einem Betriebsübergang, tritt der Betriebserwerber gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den noch bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Dies gilt auch bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz.BAG, Urteil vom 22.10.2009 - VIII AZR 766/08Zur Pressemitteilung des BAG
Diese Seite: Nach oben | Drucken | Per Email versenden