07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 21.10.2009


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 60/09 vom 22.10.2009 - Verkehrsrecht

Inhalt HTML:

Bei der Abrechnung eines Unfallschadens nach Gutachten, also ohne Rechnung, darf der Geschädigte die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Versuchen von Versicherern, die Geschädigten auf kostengünstigere Werkstätten zu verweisen, erteilt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine Absage. Dies gilt auch für ältere Fahrzeuge, wie der BGH jüngst entschied.

BGH, Urteil vom 20. Oktober 2009 – VI ZR 53/09

Zur Pressemitteilung des BGH



Inhalt TEXT:
Bei der Abrechnung eines Unfallschadens nach Gutachten, also ohne Rechnung, darf der Geschädigte die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Versuchen von Versicherern, die Geschädigten auf kostengünstigere Werkstätten zu verweisen, erteilt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine Absage. Dies gilt auch für ältere Fahrzeuge, wie der BGH jüngst entschied.BGH, Urteil vom 20. Oktober 2009 – VI ZR 53/09Zur Pressemitteilung des BGH
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