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Newsletter vom 15.10.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 59/09 vom 15.10.2009 - Mietrecht
Inhalt HTML:
Besteht eine einzelne Mieterin in einer Wohnungsgenossenschaft wegen Lärms bei Modernisierungsmaßnahmen auf ihrem Recht zur Mietminderung, muss sie anschließend auch eine Mieterhöhung in Kauf nehmen. Keine Rolle spiele es dabei, wenn die Miete der anderen Genossenschaftsmitglieder nicht erhöht worden sei.
Denn auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung könne die Mieterin nicht verlangen, in den Genuss sowohl der Mietminderung als auch des freiwilligen Verzichts der Genossenschaft auf die nach § 558 BGB zulässige Mieterhöhung zu kommen.
BGH, Urteil vom 14.10.2009 - VIII ZR 159/08
Inhalt TEXT:
Besteht eine einzelne Mieterin in einer Wohnungsgenossenschaft wegen Lärms bei Modernisierungsmaßnahmen auf ihrem Recht zur Mietminderung, muss sie anschließend auch eine Mieterhöhung in Kauf nehmen. Keine Rolle spiele es dabei, wenn die Miete der anderen Genossenschaftsmitglieder nicht erhöht worden sei. Denn auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung könne die Mieterin nicht verlangen, in den Genuss sowohl der Mietminderung als auch des freiwilligen Verzichts der Genossenschaft auf die nach § 558 BGB zulässige Mieterhöhung zu kommen.BGH, Urteil vom 14.10.2009 - VIII ZR 159/08Zum Bericht auf beck.deZur Pressemitteilung des BGH