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Newsletter vom 02.10.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 57/09 vom 02.10.2009 - Arbeitsrecht
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Ausländerfeindliche Parolen innerhalb eines Betriebes (hier: Hakenkreuz-Schmiererei in den Toiletten) können zu Entschädigungsansprüchen gegen den Arbeitgeber führen, jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber in Kenntnis der Umstände die Entwicklung eines von Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfeldes nicht verhindert.
BAG, Urteil vom 24. September 2009 - 8 AZR 705/08 -
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Ausländerfeindliche Parolen innerhalb eines Betriebes (hier: Hakenkreuz-Schmiererei in den Toiletten) können zu Entschädigungsansprüchen gegen den Arbeitgeber führen, jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber in Kenntnis der Umstände die Entwicklung eines von Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfeldes nicht verhindert.BAG, Urteil vom 24. September 2009 - 8 AZR 705/08 - Zur Pressemeldung des BAG