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Newsletter vom 17.09.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 54/09 vom 17.09.2009 - Kaufrecht
Inhalt HTML:
Tritt ein Autokäufer wegen Mängeln eines gekauften Gebrauchtwagens vom Vertrag zurück, hat er für die zwischenzeitliche Nutzung Wertersatz zu leisten (ständige Rechtsprechung). Eine anderslautende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 17. April 2008 – Rs. C-404/06 bezieht sich nur auf die Ersatzlieferung, nicht auf den Rücktritt.
BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 243/08
Inhalt TEXT:
Tritt ein Autokäufer wegen Mängeln eines gekauften Gebrauchtwagens vom Vertrag zurück, hat er für die zwischenzeitliche Nutzung Wertersatz zu leisten (ständige Rechtsprechung). Eine anderslautende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 17. April 2008 – Rs. C-404/06 bezieht sich nur auf die Ersatzlieferung, nicht auf den Rücktritt.BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 243/08 Zur Pressemitteilung des BGH