07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 31.08.2009


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr 52/09 vom 31.08.2009 - Mobiltelefonverträge

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mobilfunkanbietern (hier: Talkline/Debitel), in denen die einseitige Änderung von AGB und die Sperrung des Anschlusses bei Zahlungsverzug vorbehalten wird, sind unwirksam. Das entsprechende Urteil des LG Itzehoe wurde soeben rechtskräftig, da die Berufung mangels Erfolgsaussicht zurückgenommen wurde.

LG Itzehoe, Urteil vom 17.06.2008 - 10 O 91/08

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mobilfunkanbietern (hier: Talkline/Debitel), in denen die einseitige Änderung von AGB und die Sperrung des Anschlusses bei Zahlungsverzug vorbehalten wird, sind unwirksam. Das entsprechende Urteil des LG Itzehoe wurde soeben rechtskräftig, da die Berufung mangels Erfolgsaussicht zurückgenommen wurde.LG Itzehoe, Urteil vom 17.06.2008 - 10 O 91/08Zum Artikel auf beck.de
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