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Newsletter vom 18.08.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 51/09 vom 18.08.2009 - Verfahrensrecht
Inhalt HTML:
Fehlerhafte gerichtliche Entscheidungen unterliegen Rechtsmitteln wie Berufung und Revision. Bleibt ein Gericht aber ganz untätig, sieht das Gesetz eigentlich keinen Rechtsbehelf vor.
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, daß eine - außergesetzliche - Untätigkeitsbeschwerde zulässig ist, wenn ein Gericht z.B. ein Jahr lang die Rechtssache gar nicht bearbeitet.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 05.03.2009 - 23 W 99/08
Quelle: ADAC
Inhalt TEXT:
Fehlerhafte gerichtliche Entscheidungen unterliegen Rechtsmitteln wie Berufung und Revision. Bleibt ein Gericht aber ganz untätig, sieht das Gesetz eigentlich keinen Rechtsbehelf vor.Das OLG Düsseldorf hat entschieden, daß eine - außergesetzliche - Untätigkeitsbeschwerde zulässig ist, wenn ein Gericht z.B. ein Jahr lang die Rechtssache gar nicht bearbeitet. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 05.03.2009 - 23 W 99/08Quelle: ADAC