07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 11.08.2009


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 51/09 vom 11.08.2009 - Verkehrsrecht

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Stürzt ein Radfahrer, weil der Niveauunterschied zwischen Rad- und Fußweg nicht markiert und damit nicht erkennbar war, kann sich die Haftung der Gemeinde als Träger der Straßenbaulast ergeben. Dies entschied das Landgericht Münster (Az.: 8 O 34/09).

Quelle: ADAC



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Stürzt ein Radfahrer, weil der Niveauunterschied zwischen Rad- und Fußweg nicht markiert und damit nicht erkennbar war, kann sich die Haftung der Gemeinde als Träger der Straßenbaulast ergeben. Dies entschied das Landgericht Münster (Az.: 8 O 34/09).Quelle: ADAC
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