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Newsletter vom 29.07.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 49/09 vom 29.07.2009 - Arbeitsrecht
Inhalt HTML:
Das Bundesarbeitsgericht hat im sog. Fall "Emmely" die Revision zugelassen. Es handelt sich um eine Supermarkt-Kassiererin, die wegen Unterschlagung von Pfandbons in Höhe von 1,30 EUR die fristlose Kündigung erhielt.
Allerdings wird das BAG voraussichtlich die Kündigungsgründe nicht verwerfen. Die Revision ist vielmehr beschränkt auf die Frage, ob auch Verhalten nach der Kündigung, z.B. vor dem Arbeitsgericht, bei der Interessenabwägung eine Rolle spielen kann oder nicht.
BAG, Beschluß vom 28.07.2009 - 3 AZN 224/09
Inhalt TEXT:
Das Bundesarbeitsgericht hat im sog. Fall "Emmely" die Revision zugelassen. Es handelt sich um eine Supermarkt-Kassiererin, die wegen Unterschlagung von Pfandbons in Höhe von 1,30 EUR die fristlose Kündigung erhielt.Allerdings wird das BAG voraussichtlich die Kündigungsgründe nicht verwerfen. Die Revision ist vielmehr beschränkt auf die Frage, ob auch Verhalten nach der Kündigung, z.B. vor dem Arbeitsgericht, bei der Interessenabwägung eine Rolle spielen kann oder nicht.BAG, Beschluß vom 28.07.2009 - 3 AZN 224/09Zur Pressemeldung des BAGZum Bericht auf beck.deDer Beschluß im Wortlaut