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Newsletter vom 24.07.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 48/09 vom 24.07.2009 - Verkehrsrecht
Inhalt HTML:
Von einem aufgrund eines Verkehrsverstoßes angeordneten Fahrverbot können Behörden und Gerichte absehen, wenn das Fahrverbot die Existenz des Betroffenen, z.B. seinen Arbeitsplatz gefährdet. In diese Richtung zu argumentieren lohnt sich immer.
Bei Wiederholungstätern, die ein erneutes Absehen vom Fahrverbot als eine Art "Freibrief" verstehen könnten, gilt dies aber nur eingeschränkt, wie das OLG Hamm, ständiger Rechtsprechung folgend, jüngst entschied.
OLG Hamm Urteil vom 15,01,2009 3 Ss OWi 237/08
Inhalt TEXT:
Von einem aufgrund eines Verkehrsverstoßes angeordneten Fahrverbot können Behörden und Gerichte absehen, wenn das Fahrverbot die Existenz des Betroffenen, z.B. seinen Arbeitsplatz gefährdet. In diese Richtung zu argumentieren lohnt sich immer.Bei Wiederholungstätern, die ein erneutes Absehen vom Fahrverbot als eine Art "Freibrief" verstehen könnten, gilt dies aber nur eingeschränkt, wie das OLG Hamm, ständiger Rechtsprechung folgend, jüngst entschied.OLG Hamm Urteil vom 15,01,2009 3 Ss OWi 237/08