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Newsletter vom 14.07.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 46/09 vom 14.07.2009 - Arbeitsrecht
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Das Weisungsrecht eines Arbeitgebers beinhaltet dagegen die Befugnis, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Personalgespräch zu verpflichten, in dem es ausschließlich um eine bereits abgelehnte Vertragsänderung (hier: Absenkung der Arbeitsvergütung) gehen soll. Eine Abmahnung, die nach dieser Weigerung ausgesprochen wird, ist unwirksam und aus der Personalakte zu entfernen.
BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/08
Inhalt TEXT:
Das Weisungsrecht eines Arbeitgebers beinhaltet dagegen die Befugnis, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Personalgespräch zu verpflichten, in dem es ausschließlich um eine bereits abgelehnte Vertragsänderung (hier: Absenkung der Arbeitsvergütung) gehen soll. Eine Abmahnung, die nach dieser Weigerung ausgesprochen wird, ist unwirksam und aus der Personalakte zu entfernen.BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/08Zur Pressemitteilung des BAG