News - Newsletter
Newsletter vom 23.06.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 43/09 vom 23.06.2009
Inhalt HTML:
Eine Bewertung von Lehrern im Internet auf der entsprechenden Homepage verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte und ist zulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem heutigen Urteil.
BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 – VI ZR 196/08
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Inhalt TEXT:
Eine Bewertung von Lehrern im Internet auf der entsprechenden Homepage verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte und ist zulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem heutigen Urteil.BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 – VI ZR 196/08Zur Pressemitteilung des BGHZum Bericht auf SPIEGEL online