News - Newsletter
Newsletter vom 15.06.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 41/09 vom 15.06.2009 - Verkehrsrecht
Inhalt HTML:
Ein Kfz, das widerrechtlich auf einem Privatgrundstück (hier: Parkplatz eines Supermarktes außerhalb der Öffnungszeiten) geparkt wird, darf vom Berechtigten abgeschleppt werden. Der Berechtigte darf auch die Herausgabe des Kfz von der Zahlung der Abschleppkosten abhängig machen. Dies entschied vorige Woche der Bundesgerichtshof.
BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08
Inhalt TEXT:
Ein Kfz, das widerrechtlich auf einem Privatgrundstück (hier: Parkplatz eines Supermarktes außerhalb der Öffnungszeiten) geparkt wird, darf vom Berechtigten abgeschleppt werden. Der Berechtigte darf auch die Herausgabe des Kfz von der Zahlung der Abschleppkosten abhängig machen. Dies entschied vorige Woche der Bundesgerichtshof.BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08Zur Pressemeldung des BGH