07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 15.06.2009


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 41/09 vom 15.06.2009 - Verkehrsrecht

Inhalt HTML:

Ein Kfz, das widerrechtlich auf einem Privatgrundstück (hier: Parkplatz eines Supermarktes außerhalb der Öffnungszeiten) geparkt wird, darf vom Berechtigten abgeschleppt werden. Der Berechtigte darf auch die Herausgabe des Kfz von der Zahlung der Abschleppkosten abhängig machen. Dies entschied vorige Woche der Bundesgerichtshof.

BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08

Zur Pressemeldung des BGH



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Ein Kfz, das widerrechtlich auf einem Privatgrundstück (hier: Parkplatz eines Supermarktes außerhalb der Öffnungszeiten) geparkt wird, darf vom Berechtigten abgeschleppt werden. Der Berechtigte darf auch die Herausgabe des Kfz von der Zahlung der Abschleppkosten abhängig machen. Dies entschied vorige Woche der Bundesgerichtshof.BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08Zur Pressemeldung des BGH
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