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Newsletter vom 10.06.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr 39/09 vom 10.06.2009 - Schadensrecht
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"Eltern haften für ihre Kinder": Dieser Hinweis ist schlichtweg falsch. Eltern haften stets nur für eigenes Verschulden, etwa bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Fällen diese Aufsichtspflicht konkretisiert. Normal entwickelten Kindern im Alter von 7 1/2 Jahren ist danach das unbeaufsichtigte Spielen im Freien gestattet, wenn sich die Eltern einen groben Überblick über deren Tun und Treiben verschaffen. Ein 5 1/2-jähriger ist höchstens alle 30 Minuten zu kontrollieren. Geschieht dennoch ein Unfall, haften die Eltern nicht.
BGH, Urteile vom 24.03.2009 - VI ZR 51/08 und VI ZR199/08
Inhalt TEXT:
"Eltern haften für ihre Kinder": Dieser Hinweis ist schlichtweg falsch. Eltern haften stets nur für eigenes Verschulden, etwa bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.Der Bundesgerichtshof hat in zwei Fällen diese Aufsichtspflicht konkretisiert. Normal entwickelten Kindern im Alter von 7 1/2 Jahren ist danach das unbeaufsichtigte Spielen im Freien gestattet, wenn sich die Eltern einen groben Überblick über deren Tun und Treiben verschaffen. Ein 5 1/2-jähriger ist höchstens alle 30 Minuten zu kontrollieren. Geschieht dennoch ein Unfall, haften die Eltern nicht.BGH, Urteile vom 24.03.2009 - VI ZR 51/08 und VI ZR199/08