News - Newsletter
Newsletter vom 29.05.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 38/09 vom 28.05.2009 - Mietrecht
Inhalt HTML:
Ein Mieter, der aufgrund einer ungültigen Vertragsklausel Schönheitsreparaturen vornimmt, kann vom Vermieter auch im Nachhinein Erstattung der Kosten verlangen. Hierzu gehören nicht nur die tatsächlich aufgebrachten Kosten, sondern auch die eigene Freizeit und die der Helfer aus dem Familienkreis.
BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07
Zum Bericht auf SPIEGEL-Online
Inhalt TEXT:
Ein Mieter, der aufgrund einer ungültigen Vertragsklausel Schönheitsreparaturen vornimmt, kann vom Vermieter auch im Nachhinein Erstattung der Kosten verlangen. Hierzu gehören nicht nur die tatsächlich aufgebrachten Kosten, sondern auch die eigene Freizeit und die der Helfer aus dem Familienkreis.BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07 Zur Pressemeldung des BGHZum Bericht auf SPIEGEL-Online