07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 29.05.2009


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 38/09 vom 28.05.2009 - Mietrecht

Inhalt HTML:

Ein Mieter, der aufgrund einer ungültigen Vertragsklausel Schönheitsreparaturen vornimmt, kann vom Vermieter auch im Nachhinein Erstattung der Kosten verlangen. Hierzu gehören nicht nur die tatsächlich aufgebrachten Kosten, sondern auch die eigene Freizeit und die der Helfer aus dem Familienkreis.

BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07

Zur Pressemeldung des BGH

Zum Bericht auf SPIEGEL-Online



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Ein Mieter, der aufgrund einer ungültigen Vertragsklausel Schönheitsreparaturen vornimmt, kann vom Vermieter auch im Nachhinein Erstattung der Kosten verlangen. Hierzu gehören nicht nur die tatsächlich aufgebrachten Kosten, sondern auch die eigene Freizeit und die der Helfer aus dem Familienkreis.BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07 Zur Pressemeldung des BGHZum Bericht auf SPIEGEL-Online
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