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Newsletter vom 26.05.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 37/09 vom 26.05.2009 - Verwaltungsrecht
Inhalt HTML:
Die Gebühreneinzugszentrale GEZ kann für internetfähige PC, die im privaten Bereich bereitgehalten werden, Rundfunkgebühren verlangen. Dies entschied heute das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.
OVG, Urteile vom 26.05.2009, 8 A 2690/08 und 8 A 732/09
Zur Pressemeldung auf nrw.justiz
Inhalt TEXT:
Die Gebühreneinzugszentrale GEZ kann für internetfähige PC, die im privaten Bereich bereitgehalten werden, Rundfunkgebühren verlangen. Dies entschied heute das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.OVG, Urteile vom 26.05.2009, 8 A 2690/08 und 8 A 732/09Zur Pressemeldung auf nrw.justiz