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Newsletter vom 19.05.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 35 vom 19.05.2009 - Verkehrsrecht
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Der Inhaber einer Werkstatt haftet nicht bei einem Diebstahl eines Fahrzeuges, das ihm zur Reparatur übergeben worden war. Voraussetzung ist aber, daß der Inhaber alle geeigneten Sicherungsmaßnahmen getroffen hatte (hier: gesicherte Garage, Aufbewahrung des Schlüssels an einem anderen Ort etc.).
Amtsgericht Gummersbach, Urteil vom 21.11.2008 - 11 C 340/08
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Der Inhaber einer Werkstatt haftet nicht bei einem Diebstahl eines Fahrzeuges, das ihm zur Reparatur übergeben worden war. Voraussetzung ist aber, daß der Inhaber alle geeigneten Sicherungsmaßnahmen getroffen hatte (hier: gesicherte Garage, Aufbewahrung des Schlüssels an einem anderen Ort etc.). Amtsgericht Gummersbach, Urteil vom 21.11.2008 - 11 C 340/08