07.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 05.05.2009


Sprache: Deutsch
Kategorie: Mietrecht |
Betreff: Newsletter Nr. 32 vom 05.05.2009 - Mietrecht

Inhalt HTML:

Unterschreitet die Wohnfläche einer Wohnung die vereinbarte Fläche nicht unerheblich (hier: 22,63 %), ist der Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2009 - VIII ZR 142/08

zur Pressemitteilung des BGH



Inhalt TEXT:
Unterschreitet die Wohnfläche einer Wohnung die vereinbarte Fläche nicht unerheblich (hier: 22,63 %), ist der Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2009 - VIII ZR 142/08zur Pressemitteilung des BGH
Diese Seite: Nach oben | Drucken | Per Email versenden