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Newsletter vom 23.04.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr 30/09 vom 23.04.2009 - Verkehrsrecht
Inhalt HTML:
Leistet der Vollkaskoversicherer nach einem Unfall, geht der Anspruch gegen einen Schädiger auf ihn über. Das gilt nicht, wenn der Schädiger in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt, § 67 VVG (alte Fassung) bzw. § 86 VVG (seit 01.01.2009). Beispiel: Die Ehefrau verursacht einen Unfall mit dem Kfz des Ehemannes.
Auch die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist so geschützt, wie der Bundesgerichtshof gestern entschied.
BGH, Urteil vom 22.04.2009 - IV ZR 160/07
Inhalt TEXT:
Leistet der Vollkaskoversicherer nach einem Unfall, geht der Anspruch gegen einen Schädiger auf ihn über. Das gilt nicht, wenn der Schädiger in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt, § 67 VVG (alte Fassung) bzw. § 86 VVG (seit 01.01.2009). Beispiel: Die Ehefrau verursacht einen Unfall mit dem Kfz des Ehemannes.Auch die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist so geschützt, wie der Bundesgerichtshof gestern entschied.BGH, Urteil vom 22.04.2009 - IV ZR 160/07Zum Artikel auf beck.de