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Newsletter vom 07.04.2009
Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 26/09 vom 07.04.2009 - Arbeitsrecht
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Ein langjährig beschäftigter Mitarbeiter hatte gegen ein betriebliches Rauchverbot verstoßen. Nach mehrfacher Abmahnung sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus. Das Landesarbeitsgericht Köln sah die Kündigung als wirksam an.
LAG Köln, Urteil vom 30.03.2009, Az. 4 Sa 590/08
Zur Pressemitteilung NRW Justiz
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Ein langjährig beschäftigter Mitarbeiter hatte gegen ein betriebliches Rauchverbot verstoßen. Nach mehrfacher Abmahnung sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus. Das Landesarbeitsgericht Köln sah die Kündigung als wirksam an.LAG Köln, Urteil vom 30.03.2009, Az. 4 Sa 590/08Zur Pressemitteilung NRW Justiz