08.02.2012

News - Newsletter

Newsletter vom 03.04.2009


Sprache: Deutsch
Kategorie: Alle Kategorien
Betreff: Newsletter Nr. 25 vom 03.04.2009 - Steuerrecht

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Ein Unternehmer, der der seinen Gewinn nicht durch Bilanzierung, sondern durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, den amtlich vorgeschriebenen Vordruck "Anlage EÜR" zu verwenden. Dies entschied das Finanzgericht Münster. Die Entscheidung wurde soeben veröffentlicht.

FG Münster, Urteil vom 17.12.2008 - 6 K 2187/08

Zur Pressemitteilung NRW Justiz



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Ein Unternehmer, der der seinen Gewinn nicht durch Bilanzierung, sondern durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, den amtlich vorgeschriebenen Vordruck "Anlage EÜR" zu verwenden. Dies entschied das Finanzgericht Münster. Die Entscheidung wurde soeben veröffentlicht.FG Münster, Urteil vom 17.12.2008 - 6 K 2187/08 Zur Pressemitteilung NRW Justiz
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