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Widerspruchsverfahren bei Land und Kommunen abgeschafft
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 30.10.2007
Durch die Gesetze zum Bürokratieabbau I und II werden ab dem 01.11.2007 in NRW im Wesentlichen alle Widerspruchsverfahren nach Verwaltungsakten abgeschafft, die bisher im Zuständigkeitsbereich von Ländern und Kommunen vorgesehen waren. Dies gilt beipielsweise für den Arbeitsschutz, das Gewerbe- und Gaststättenrecht, das Baurecht sowie das Geräte- und Produktionssicherheitsrecht.
Ein Widerspruchsverfahren gibt es weiterhin, wenn es bundes- oder europarechtlich vorgeschrieben ist, wenn eine Leistung in einer Prüfung bewertet worden ist, sich ein unbeteiligter Dritter gegen einen Verwaltungsakt wendet, oder bei Verwaltungsakten im Bereich Rundfunkgebühren. Widerspruchsverfahren gibt es außerdem, wenn verwaltungsrechtlich nicht geschultes Personal handelt, z.B. in Schulen.
Gesetzeszweck ist zwar der Bürokratieabbau, allerdings dürfte auch die hieraus resultierende Entlastung der Verwaltung nicht unwillkommen sein.
Interessant ist, daß die meisten Rechtsschutzversicherungen in ihren Bedingungen im Verwaltungsrecht Versicherungsschutz erst ab dem Klageverfahren gewähren. Der Versicherungsschutz gegen falsche behördliche Entscheidungen ssetzt nun also früher ein.
In einem Pressegespräch sagte der Bürgermeister der Stadt Wipperfürth, Herr Guido Forsting, bereits eine zukünftig noch sorgfältigere Prüfung im Verwaltungsverfahren durch die Verwaltungsmitarbeiter zu.
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