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VerwG Koblenz: Keine GEZ-Gebühr für Firmen-PC
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 26.08.2008
Ein Rechtsanwalt aus Koblenz hat erfolgreich gegen die Erhebung von GEZ-Gebühren für seinen Kanzlei-PC geklagt. Ein Bürocomputer, so das Verwaltungsgericht Koblenz, sei kein Gerät, das "zum Empfang von Rundfunksendungen bereitgehalten" werde.
Das Urteil gilt zwar zunächst nur für den Einzelfall, die Entscheidungsgründe sind aber auf andere Branchen übertragbar. Die Berufung zum OVG Rheinland-Pfalz wurde zugelassen.
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15. Juli 2008, 1 K 496/08.KO
Zur heutigen Pressemitteilung des VerwG
Ähnlich übrigens eine Entscheidung des VerwG Braunschweig, die Sie hier finden.
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