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Verfassungsgericht kippt Rauchverbot
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 30.07.2008
Das Bundesverfassungsgericht hat soeben die Regelungen der Länder Baden-Württemberg und Berlin bezgl. Rauchverbot für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil hat bundesweite Bedeutung.
Gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstößt insbesondere die Tatsache, daß kleinere Eck-Kneipen, denen die Möglichkeit eines getrennten Raucherzimmers fehlt, gegenüber größeren Betrieben benachteiligt werden. Ähnliches gilt für das absolute Rauchverbot in Diskotheken.
Der Gesetzgeber soll nun bis 2009 verfassungskonforme Regelungen treffen. Die Ungleichbehandlung könnte allerdings nicht nur mit einer Lockerung, sondern auch mit einer Verschärfung des Rauchverbotes, also einem absoluten Rauchverbot, beseitigt werden.
Die Diskussion bleibt also spannend.
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Artikel auf SPIEGEL-Online
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