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VG Köln: Wehrpflicht verfassungswidrig?
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 25.03.2009
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Wehrpflicht, wie sie seit einiger Zeit praktiziert wird, für verfassungswidrig erachtet. Nur noch eine Minderheit eines Jahrganges leiste Wehrpflicht, weshalb von einer Pflichtengleichheit nicht mehr ausgegangen werden könne.
Die Sache wird nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
VG Köln, Vorlagebeschlüsse Aktenzeichen 8 K 5791/08 und 8 K 5913/08
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Themengebiet: Verwaltungsrecht