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VG Aachen: Anspruch auf Winterdienst nicht einklagbar
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 11.01.2011
Das Verwaltungsgericht Aachen hat einen Eilantrag von Strassenanliegern zurückgewiesen, mit dem diese von der Gemeinde verlangten, die Strasse zu streuen. Eine bestimmte Art und Weise, mit der die Gemeinde ihre gesetzliche Pflicht zur Winterwartung erfülle, sei nur dann einklagbar, wenn Gefahr für Leib und Leben bestehe.
VG Aachen, Beschluss vom 05.01.2011 - 6 L 539/10
Themengebiet: Verwaltungsrecht