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Unterhaltsreform zum 01.01.2008
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 10.12.2007
Zum Jahreswechsel soll die Reform des Unterhaltsrechts in Kraft treten. Geändert wird insbesondere die Rangfolge der Unterhaltsgläubiger: An erster Stelle stehen die Kinder, an zweiter diejenigen, die die gemeinsamen Kinder betreuen, unabhängig davon, ob zuvor eine Ehe bestand oder nicht. Gestärkt werden sollen also die Rechte ehelicher wie nichtehelicher Kinde.r
Weitere Informationen gibt es u.a. auf der Homepage des Bundesjustizministeriums
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt
Allgemeines zum Scheidungsverfahren
RA und Fachanwalt für Familienrecht Folker Gebel
Themengebiet: Familienrecht