23.05.2012

News

Typische Streitfragen bei einer Unfallregulierung mit Sachverständigengutachten

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 08.04.2008

Bei einer Unfallregulierung entstehende Fragen und Einwendungen der gegnerischen Versicherung beantwortet die Rechtsprechung oft zugunsten des Geschädigten. Hierzu drei aktuelle Beispiele:

1. Der Geschädigte darf einen freien Kfz-Sachverständigen beauftragen. er ist hierbei nicht verpflichtet, Preisvergleiche zwischen den verschiedenen Sachverständigen anzustellen. Auch die Kosten eines eher teuren Sachverständigen hat die Versicherung zu übernehmen, wenn die Grenze wirtschaftlich sinnvoller Schadensbehnung nicht übeschritten wird (LG Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2007 - 4 O 194/07).

2. Schätzt der Sachverständige bei einem Totalschaden den Restwert des Fahrzeugwracks, darf der Geschädigte zu diesem Preis veräußern. Er muß das Fahrzeug nicht der Versicherung anbieten bzw. deren günstigeres Restwertangebot abwarten (LG Bochum, Urteil vom 15.02.2008 - 5 S 204/07).

3. Der Sachverständige legt in seinem Gutachten häufig die (eher höheren) Preise einer Markenwerkstatt zugrunde. Der Geschädigte kann diese Preise auch dann verlangen, wenn das Fahrzeug gar nicht repariert, sondern der Unfall fiktiv, d.h. allein aufgrund des Gutachtens reguliert wird (LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 13.11.2007 - 6a S 69/07; vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2003 - IV ZR 398/02).

Themengebiet: Verkehrsrecht

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