23.05.2012

News

Rechtsanwaltskammer Köln startet Ombudsmann-Projekt

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 03.08.2007

Mit der Einrichtung einer eigenen Schlichtungsabteilung hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer (RAK) Köln am 16.06.2007 den Weg für den kammereigenen Ombudsmann freigemacht. Dieser bietet seit dem 01.07.2007 eine Schlichtung für Rechtsanwälte und ihre Mandanten in zivil- und gebührenrechtlichen Streitigkeiten an.

Bei der RAK Köln gehen täglich Beschwerden von Mandanten über ihre Rechtsanwälte ein. Im Vordergrund steht oftmals der Vorwurf, der Anwalt habe seine Leistungen schlecht oder nur zögerlich erbracht oder er habe eine unverständliche beziehungsweise überhöhte Gebührenrechnung gestellt. Die Kammer ist aber nur für Verstöße gegen die Berufsordnung, nicht für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig, so daß die Kammerbeschwerde häufig nicht weiterführte.

Jetzt will die RAK auch in solchen Fällen dem Verbraucherinteresse entsprechen und den betroffenen Rechtsanwälten die Möglichkeit einer Sachbehandlung durch die berufsständische Selbstverwaltung bieten. Die neue Schlichtungsabteilung des Kammervorstandes bietet in begründet erscheinenden Fällen jetzt eine Vermittlung an. Nach Angaben der Kölner Kammer ist sie für beide Seiten freiwillig und kostenlos.

Unabhängig von dem Schlichtungsverfahren bestehen bei Verletzung des Anwaltsvertrages Schadensersatzansprüche, die ggf. zivilrechtlichdurchgesetzt werden können. Für Verbraucher wichtig: Bei Rechtsanwälten besteht eine Pflichtversicherung, das heißt, im Gegensatz zu anderen beratenden Berufen ist jeder Rechtsanwalt haftpflichtversichert.

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