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Rechtsanwaltskammer Köln startet Ombudsmann-Projekt
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 03.08.2007
Bei der RAK Köln gehen täglich Beschwerden von Mandanten über ihre Rechtsanwälte ein. Im Vordergrund steht oftmals der Vorwurf, der Anwalt habe seine Leistungen schlecht oder nur zögerlich erbracht oder er habe eine unverständliche beziehungsweise überhöhte Gebührenrechnung gestellt. Die Kammer ist aber nur für Verstöße gegen die Berufsordnung, nicht für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig, so daß die Kammerbeschwerde häufig nicht weiterführte.
Jetzt will die RAK auch in solchen Fällen dem Verbraucherinteresse entsprechen und den betroffenen Rechtsanwälten die Möglichkeit einer Sachbehandlung durch die berufsständische Selbstverwaltung bieten. Die neue Schlichtungsabteilung des Kammervorstandes bietet in begründet erscheinenden Fällen jetzt eine Vermittlung an. Nach Angaben der Kölner Kammer ist sie für beide Seiten freiwillig und kostenlos.
Unabhängig von dem Schlichtungsverfahren bestehen bei Verletzung des Anwaltsvertrages Schadensersatzansprüche, die ggf. zivilrechtlichdurchgesetzt werden können. Für Verbraucher wichtig: Bei Rechtsanwälten besteht eine Pflichtversicherung, das heißt, im Gegensatz zu anderen beratenden Berufen ist jeder Rechtsanwalt haftpflichtversichert.
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