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RA Ralph Haberstroh ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 04.02.2011
Die Rechtsanwaltskammer Köln hat RA Ralph Haberstroh gestattet, die Bezeichnung
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
zu führen. RA Haberstroh hat gegenüber der Anwaltskammer besondere theoretische und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen, die auf den Gebieten
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Recht der Wohnraummietverhältnisse, Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
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Wohnungseigentumsrecht,
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Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts
erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§§ 2, 14 c FAO).
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