23.05.2012

News

RA Ralph Haberstroh ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 04.02.2011

Die Rechtsanwaltskammer Köln hat RA Ralph Haberstroh gestattet, die Bezeichnung

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 zu führen. RA Haberstroh hat gegenüber der Anwaltskammer besondere theoretische und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen, die auf den Gebieten

 erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§§ 2, 14 c FAO).

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