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RAK Frankfurt: Justiz und Wintersport
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 04.01.2008
Der Winterurlaub bringt manchmal auch ein juristisches Nachspiel. Unfälle auf der Piste können zu erheblichen Schäden führen. Sie werden nach den sog. FIS-Regeln des internationalen Skiverbandes reguliert. Regelmäßig kann die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, auch bei Nichtdeutschen, in Anspruch genommen werden.
Daneben spielen die Klagen enttäuschter Feriengäste gegen Quartiergeber oder Reiseveranstalter eine Rolle.
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt hat eine Auswahl einschlägiger Entscheidungen zusammengestellt.
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