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Pflichtablieferung aller Internetseiten an die Nationalbibliothek
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 23.10.2008
Heute wurde die "Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Danach sind auch sämtliche gewerblich genutzte Internetseiten zu kopieren und abzuliefern, und zwar vom jeweiligen Betreiber.
Wie dies funktionieren soll, weiß noch niemand. Insofern ist auch noch nicht mit Bußgeldern zu rechnen. Warten wir ab.
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